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| Donnerstag, 29. Juli 2010 Zulässigkeit von Späteheklauseln bei betrieblicher Altersversorgung (LAG Baden-Württemberg vom 12.11.2009, AZ: 11 SA 41/09) |
Eine Spätehenklausel, die eine Leistung an den Hinterbliebenen nur dann gewährt, wenn die Ehe mit dem Begünstigten bereits im Zeitpunkt des Beginns der ersten Rentenzahlung bestanden hat, ist zulässig. Dies entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg am 12.11.2009. Wie bereits das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden hatte, ist die Anwendung von Späteheklauseln in Versorgungszusagen nicht rechtswidrig. Zurück |